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   LSG Niedersachsen-Bremen, 01.12.2015 - L 10 SF 105/13 EK R   

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https://dejure.org/2015,102914
LSG Niedersachsen-Bremen, 01.12.2015 - L 10 SF 105/13 EK R (https://dejure.org/2015,102914)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 01.12.2015 - L 10 SF 105/13 EK R (https://dejure.org/2015,102914)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 01. Dezember 2015 - L 10 SF 105/13 EK R (https://dejure.org/2015,102914)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2014 - L 2 R 387/13

    Erstreckung der Korrekturmöglichkeit nach § 44 SGB 10 auf Zinsansprüche nach

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.12.2015 - L 10 SF 105/13
    Das beklagte Land wird verurteilt, dem Kläger wegen der Dauer des Rechtsstreites zu den Aktenzeichen S 13 R 1125/10 (Sozialgericht Hannover) und L 2 R 387/13 (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen) eine Entschädigung in Höhe von 1.200,00 EUR zu zahlen.

    Diese legte der Kläger am 7. Oktober 2013 beim Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen ein (Aktenzeichen L 2 R 387/13).

    den Beklagten zu verurteilen, wegen der Dauer des Rechtsstreites zu den Aktenzeichen S 13 R1125/10 (Sozialgericht Hannover) und L 2 R 387/13 (Landessozialgericht Niedersachsen - Bremen) eine Entschädigung in Höhe von 3.200,00 EUR zu zahlen.

  • BSG, 03.09.2014 - B 10 ÜG 2/13 R

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - unangemessene

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.12.2015 - L 10 SF 105/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (vergleiche Urteil vom 3. September 2014, Aktenzeichen B 10 ÜG 2/13 R, SozR 4-1720 § 198 Nr. 3) hat die Prüfung der etwaigen Unangemessenheit der Dauer des Verfahrens in drei Schritten zu erfolgen.
  • BSG, 12.02.2015 - B 10 ÜG 11/13 R

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - keine Begrenzung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.12.2015 - L 10 SF 105/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (vergleiche Urteil vom 12. Februar 2015, Aktenzeichen B 10 ÜG 11/13 R, SozR 4-1720 § 198 Nr. 9) ist der Entschädigungsbetrag jedoch nicht auf den Streitwert des Ausgangsverfahrens beschränkt.
  • BSG, 12.02.2015 - B 10 ÜG 7/14 R

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - unangemessene

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.12.2015 - L 10 SF 105/13
    Nach den inzwischen von dem Bundessozialgericht (vergleiche Urteil vom 12. Februar 2015, Aktenzeichen B 10 ÜG 7/14 R, SozR 4-1720 § 198 Nr. 10) entwickelten Maßstäben ist vorbehaltlich besonderer Gesichtspunkte des Einzelfalls eine Verfahrensdauer dann unangemessen, wenn je Instanz eine Vorbereitungs- und Bedenkzeit von mehr als einem Jahr benötigt worden ist.
  • BSG, 05.05.2015 - B 10 ÜG 8/14 R

    Überlanges Gerichtsverfahren - Altfall - unverzügliche Erhebung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.12.2015 - L 10 SF 105/13
    Auch nach der Auffassung des Bundessozialgerichts (vergleiche Urteil vom 5. Mai 2015, Aktenzeichen B 10 ÜG 8/14 R) ist außerhalb des Anwendungsbereiches der Übergangsvorschrift des Art. 23 ÜGG die Entschädigung nicht auf die Zeit nach der Erhebung der Verzögerungsrüge beschränkt.
  • BSG, 12.02.2015 - B 10 ÜG 11/14 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - überlanges Gerichtsverfahren - grundsätzliche

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.12.2015 - L 10 SF 105/13
    Dem stehen insbesondere auch nicht die Erwägungen des Bundessozialgerichtes in dem Beschluss vom 12. Februar 2015, Aktenzeichen B 10 ÜG 11/14 B entgegen.
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